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Leistungen

Hoheitliche Tätigkeiten

Ingenieurvermessungen

Teilungsvermessungen

 Sie möchten eine Teilfläche veräußern oder erwerben?

  • Beratung über mögliche Teilungen, Teilungsantrag bei den Behörden

  • Zerlegung von Grundstücken in zwei oder mehrere Einzelgrundstücke

Gebäudeeinmessungen gem. §16 VermKatG NRW 

(Vermessungs- u. Katastergesetz NRW)

  • Fortführung des Liegenschaftskatasters nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens

Grenzvermessungen

 Sie kennen z.B. die Lage Ihrer Grundstücksgrenzen nicht?

  • Wiederherstellung und Abmarkung fehlender Grenzzeichen

  • Erstellung von Grenzgutachten (auch für Gerichte) bei Grenzstreitigkeiten

Amtliche Grenzanzeigen 

 Bei Unklarheiten im Grenzverlauf sowie fehlenden Grenzzeichen

  • Verbindliche Aussagen über die Grundstücksgrenze und Beurkundung in
    einer Grenzskizze mit öffentlichen Glauben; Die Grenzanzeige ist jedoch nicht mit einer Grenzvermessung zu verwechseln, die somit auch keine Fortführungsmessung ist.

 

Amtliche Lagepläne für Bauvorhaben                                              (Neubau, Anbau, Nutzungsänderung)

  • zum Bauantrag mit GRZ-,-GFZ- Berechnung, Abstandflächenberechnung etc.

  • zur Begründung von Baulasten und Grunddienstbarkeiten

Bescheinigung nach §83 Abs. 3 BauO NRW   

  • Bescheinigung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für die Rohbauabnahme zur Vorlage bei der Bauaufsicht. 

  • Nachweis Lage und Umring des neu errichteten Gebäudes, wie auch die Höhenlage OKFF Erdgeschoss, so wie Hauptgesimshöhe und First in Bezug auf NN/NHN

Bescheinigung nach §75 Abs. 6 BauO NRW / Schnurgerüst   

  • Bescheinigung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für die Bauaufsicht über die durchgeführte Feinabsteckung eines Gebäudes. Dabei muss die Grundrissfläche und die Höhenlage vor Ort abgesteckt sein bzw. angegeben werden. 

  • GPS Einsatz (satellitenunterstützte Vermessung)

  • Absteckungsarbeiten jeder Art für geplante Bauvorhaben

  • Lage- und Höhenpläne

  • Planungsgrundlagen für Bebauungspläne

  • Beweissicherungsmessungen(Lage und/ oder Höhe)

  • Fassadenvermessungen

  • Deformationsmessungen für Bauwerks- &  Baugrundbewegungen

  • Mietflächenermittlungen für Wohnflächen nach DIN 277 / WoFIV

  • Mietflächenermittlungen für gewerblichen Raum (MF-G (gif))

  • Erfassung des Gebäudebestandes/ Bestandseinmessungen als       Planungsgrundlage für die Architekten etc.

  • Industrievermessung/ Leitungsdokumentation

  • Erstellung von CAD Plänen (dxf, dwg, u.a)

  • Längs- und Querprofile    

  • Digitales Geländemodell (DGM) / Massenberechnungen               Haldenvermessungen, Erdbewegungen innerhalb von Baustellen 

  • Feinnivellement

  • 3D-Laserscanning

  • Drohnenvermessung

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne (unabhängige & kompetente Beratung)

IMPRESSUM

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG:

Dipl.-Ing. Hans-Peter Häring

Dorfstraße 12
40667 Meerbusch - Büderich

USt-Ident.-Nr.  DE269664304 

Gesetzliche Berufsbezeichnung:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)​

Diplom-Ingenieur Hans-Peter Häring

NRW

Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI), Luisenstr. 46, 10117 Berlin
Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Bau NW (IKBAUNW), Zollhof 2, 40221 Düsseldorf

Zuständige Aufsichtsbehörden:                                                                                        
Für den Bereich des amtlichen Vermessungs- und Geoinformationswesen:                                               

Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 31, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf                                                   
Für Leistungen nach HOAI und Sachverständigentätigkeit                                                                        
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf                                                 

Haftpflichtversichert bei:
AXA Versicherung AG 51172 Köln 
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Bundesrepublik Deutschland, europäisches
Ausland


Berufsrechtliche Regelung:

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.Hans-Peter Häring ist im Land Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland) zugelassen und 

untersteht der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.Hans-Peter Häring ist gebunden an das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen

und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW). Die Abrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche

Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Kostenordnung - VermWertKostO NRW vom 01.03.2020).

Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßgebend.  
untersteht der Aufsicht der

Hinweis gemäß ODR-Verordnung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Ich nehme nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und bin hierzu auch nicht verpflichtet.


Die Gesetze finden sie unter:

Gebührendordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW
(Vermessungs- und Kostenordnung - VermWertGebO NRW vom 01.03.2020) 


Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

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